Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Sicotec AG, Industriestrasse 17, 4415 Lausen

Grundsätzliches
Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen basieren auf schweizerischem Recht und stellen einen Bestandteil aller Vertragsbeziehungen (Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferung und Rechnung) der Sicotec AG dar. Diese gelten uneingeschränkt, soweit nicht zu einzelnen Vertragspunkten abweichende Vereinbarungen schriftlich von Sicotec AG getroffen werden. Spätestens bei Abschluss eines Vertrages erkennt der Käufer automatisch die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Sicotec AG an.

Verbindlichkeiten
Mündliche Angebote und Preisauskünfte sind grundsätzlich freibleibend, stellen jedoch keine Bestätigung des Auftrages dar. Bei schriftlichen Angeboten verfällt die Verbindlichkeit nach 60 Tagen, bei Angeboten von Batterien nach 30 Tagen. Die von Sicotec AG bestätigten Preise in jenen Angeboten werden nach dieser Frist mit dem zurzeit gültigen Preis aktualisiert.

Angebote und Aufträge sind erst nach schriftlicher Bestätigung der Sicotec AG verbindlich bzw. spätestens zum Zeitpunkt, an dem die bestellte und gelieferte Ware entgegen genommen wird. Die Beanstandung einer Auftragsbestätigung ist innert 3 Tagen zu melden. Ohne rechtzeitige Reaktion ist eine Änderung oder gar Annullierung der Auftragsbestätigung nicht mehr möglich. Abweichungen in der Ausführung konstruktiver und schaltungstechnischer Art im Sinne von technischen Verbesserungen bleiben vorbehalten.

Sämtliche Unterlagen und Anhänge der Angebote (Abbildungen, Skizzen, Berechnungen, Preise, Pläne, Referenzen usw.) sind unverbindlich und bleiben Eigentum der Sicotec AG. Diese dürfen weder kopiert, noch an Drittpersonen zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung verwendet werden.

Preise
Die Preise verstehen sich für Lieferungen innerhalb der Schweiz und in Schweizer Franken. Sollten sich in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung/Vertragsabschluss und Lieferung die Preise (z.B. durch Währungsänderungen, Zoll, Versicherungskosten etc.) erwiesenermassen erhöhen, werden diese Kosten vom Käufer getragen.

Preisangaben in Prospekten sind Richtwerte und erst nach schriftlicher Bestätigung bindend. Porto- und Verpackungsspesen sind im Preis der Ware nicht enthalten. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Die vorgezogenen Entsorgungskosten (SWICO-Recycling) werden nach aktuellem Tarif belastet und sind nicht Rabatt abzugsberechtigt. Dienstleistungskosten gelten von Montag bis Freitag innert der Öffnungszeiten 07:30-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten wird dem Käufer ein Zuschlag gemäss den geltenden Lieferantentarifen belastet (an Sonn- und Feiertagen beträgt dieser 150%).

Softwareinstallationen – auch bei einer Inbetriebnahme – sind nicht im Preis enthalten. Sicotec AG führt keine Softwarekonfigurationen auf kundenseitigen EDV-Einheiten aus. Kosten für eine notwendige Wartung, Inbetriebnahme, Durchführung eines Probebetriebes bzw. Durchführung von Abnahmen werden zusätzlich oder separat in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt in Höhe des jeweiligen Aufwands gemäss den aktuellen Preisen und Stundensätzen der Sicotec AG.

Lieferfrist
Die vereinbarte Lieferfrist gilt unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse und Höherer Gewalt. Die Sicotec AG muss sich zudem vorbehalten, den Termin angemessen zu verlängern, wenn die erforderlichen technischen Angaben oder die
Beschaffung der Ware nicht rechtzeitig gegeben sind.

Verzögerungen bei der Lieferung berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelchen daraus entstehenden Schaden zu verlangen. Die Geltendmachung von direktem oder indirektem Verzugsschaden ist ausgeschlossen. Die Lieferfrist gilt ab schriftlichem Vertragsabschluss oder nach Eingang aller vom Besteller benötigten Angaben sowie Unterlagen (Ansprechpartner, Rechnungs- und Lieferadresse etc.).

Lieferumfang und Transport
Für den Umfang der Lieferungen sind die Auftragsbestätigungen oder die unterzeichneten Werk- sowie Kaufverträge massgebend. Die Lieferung erfolgt in der Regel ab Sicotec-Lager in Lausen oder direkt ab Herstellerwerk. Der Transport erfolgt, wenn nicht anders erwähnt, bis zur Haustür oder Rampe des Käufers. Die Art des Versandes liegt im Ermessen des Lieferanten. Die Kosten des Transportes trägt, ohne anderslautende Abmachung, der Besteller. Verpackung gehört zur Ware und wird nicht kostenfrei durch Sicotec AG entsorgt.

Prüfungspflicht
Warenlieferungen bis zum Ablad sind durch Sicotec AG transportversichert. Nutzen und Gefahr gehen auf den Käufer über, sobald die Ware beim Bestimmungsort des Käufers angeliefert wird. Dies gilt unabhängig davon, wer nach Vertrag die Transportkosten trägt. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich und schriftlich der Firma Sicotec AG zu melden. Sofern innert 3 Tagen nach Ankunft der Ware keine Mängelrüge eintrifft, gilt die Sendung als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn Mängel im Zeitpunkt der Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Garantie.

Transportbeschädigte Sendungen sind unter Vorbehalt anzunehmen und vom Empfänger dem Transportunternehmen zwecks Tatbestandsaufnahme und Schadenvergütung zu melden. Ein Transportschaden muss unverzüglich auch der Firma Sicotec AG gemeldet werden.

Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Bei Warenlieferungen oder Arbeitsleistungen innerhalb der Schweiz werden Rechnungen ausschliesslich an Schweizer Wohn- und Lieferadressen ausgestellt. Eine Rechnungsadresse ausserhalb der Schweiz ist im Voraus anzukünden. Diese erfolgt ausschliesslich nur auf schriftliche und überprüfte Genehmigung der Sicotec AG. Ohne anderslautende Abmachungen gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 30 Tage rein netto (ohne 2% Skonto oder ähnliches).
  • Bei einem Auftragsvolumen von über CHF 30‘000: 1/3 des Gesamtbetrages innert 10 Tagen (rein netto), 1/3 bei Versandbereitschaft/Auslieferung, 1/3 bei abgeschlossener Inbetriebnahme.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Sicotec AG. Der Käufer erklärt gegenüber Sicotec AG das Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes an seinem (Wohn-) Sitz. Kann nach der schriftlich bestätigten Lieferbereitschaft die Ware nicht innert 14 Tagen ausgeliefert werden, so ist der gesamte Vertragspreis innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig – ohne jeden Abzug oder Skonto.

Beanstandungen entheben den Besteller nicht von der Pflicht der termingemässen Bezahlung. Bei einer zahlungsüberfälligen Rechnung können Mahnungen und Verzugsspesen belastet werden oder gar rechtliche Folgen entstehen. Sicotec AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Gegenstände zurückzufordern oder den Gesamtpreis des Auftragsvolumens zu verlangen – sofern sich der Besteller mit einer Teilzahlung in Verzug befindet.

Montage und Installation
Auf ausdrückliche Vereinbarung übernimmt Sicotec AG die Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur der gelieferten Anlagen. Diese sowie weitere Leistungen (Reise-, Arbeits- und Wartezeiten, Spesen, Sicherheitsschulungen [gilt auch für Sonn- und Feiertage]) werden dem Käufer gemäss Vertragsabschluss und der aktuellen Kostenansätze belastet. Kann der Service-Techniker vor Ort und nach Abmachung nicht mit der Arbeit beginnen oder diese weiterführen, so gehen alle daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Käufers, auch wenn für die Montage-Arbeit eine Pauschalsumme vereinbart worden ist.

Umtausch und Warenrücknahme
Grundsätzlich können USV-Anlagen bis 3000 VA Nennleistung innert 5 Tagen, unbeschädigt und ohne Kratzer mit allen Zubehörteilen in Originalverpackung, gegen annehmbare Begründung durch ein anderes Modell umgetauscht werden. Die effektive Warenrücknahme erfolgt jedoch erst nach Prüfung und schriftlicher Zustimmung der Sicotec AG. Für sämtlich getätigte Rücknahmen kann ein Zuschlag für die entstandenen Umtriebe, ausgenommen bei Falsch- oder fehlerhaften Lieferungen der Sicotec AG erfolgen. Bestellungen und Aufträge, welche speziell und kundenbezogen produziert wurden, können nicht zurückgenommen werden. Die Kosten für die Warenrücksendung sind vom Besteller zu tragen.

Reparatur und Entsorgung
Kleine USV-Anlagen bis zu 3000 VA können ohne Voranmeldung in Lausen zur Kontrolle und Reparatur vorbeigeracht werden. In der Regel werden diese innert 24 Stunden bearbeitet und repariert. USV-Anlagen ab 6000 VA müssen bei Funktionsuntüchtigkeit, Störung usw. für Reparaturen vorangemeldet werden. Die Reparatur bei grösseren Anlagen erfolgt in der Regel vor Ort. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, wird der Käufer über weitere Massnahmen informiert.

Sicotec AG ist ein SWICO-Recycling Mitglied (Rücknahmesystem für ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte). Alte USV-Anlagen sowie Batterien und Ersatzteile werden fachgerecht und zertifiziert entsorgt.

Garantie
Grundsätzlich gewährt Sicotec AG auf alle Produkte und Erzeugnisse, die bezüglich dem Material, der Konstruktion, der Art ihrer Verwendung und Beanspruchung keinen besonderen Bedingungen unterliegen, eine Garantie von 2 Jahren. Die Garantiedauer der Produkte beginnt ab Rechnungsdatum wie folgt:

  • 3 Jahre für USV-Anlagen folgender Modelle: gesamte Advance- und Twin-Serie
  • 2 Jahre für USV-Anlagen folgender Modelle: DIN Rail, Raptor AP, Macan MRT, Adapt-X und Groupys-Serie
  • 2 Jahre für Ersatzteile, Batterien, Batteriepakete und Zubehörartikel

Garantieverlängerung und Leistung
Die Garantiedauer ist bei USV-Anlagen bis 6000 VA Nennleistung vertraglich auf 6 Jahre (inkl. Batterien) erweiterbar. Die Garantiezeit beginnt mit dem Rechnungsdatum. Eine erbrachte Garantieleistung bewirkt weder für Ersatzgeräte oder Ersatzteile eine Garantieverlängerung, noch setzt sie eine neue Garantiefrist. Die Garantieleistung endet mit der Garantiefrist für das Ursprungsgerät. Auf USV-Anlagen bis 900 kVA Nennleistung gewähren wir eine Materialgarantie von 2 Jahren. Mit einem Wartungsvertrag wird die USV-Garantie auf 3 Jahre verlängert. Garantieforderungen für defekte Batterien werden nur akzeptiert, wenn die Eurobat-Normen (Raumtemperatur max. 23°C) nachweislich erfüllt wurden.

Die Garantieerfüllung erfolgt nach Ermessen der Sicotec AG. Sicotec AG behält sich das Recht vor, Mängel ausschliesslich durch Nachbesserung zu beheben. Die Garantieleistung der Sicotec AG umfasst die kostenlose Instandsetzung der nachweisbar infolge Material- oder Fabrikationsfehler schadhaft oder unbrauchbar gewordenen Teile in der Werkstatt oder im Lieferwerk beim Kunden.

Materialtransporte und Platzierungskosten werden in Rechnung gestellt. Jede weitere Garantieleistung, insbesondere ein Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz, ist ausgeschlossen.

Bei Eingriffen und Wartungsarbeiten durch nicht werksgeschultes Personal entfallen jegliche Garantieleistungen. Demontage- und Montagekosten im Zusammenhang mit Garantieersatzlieferungen werden nicht von Sicotec AG übernommen. Rechnungen von Dritten, insbesondere Elektrikerkosten, werden nur akzeptiert, wenn diese mit schriftlichem Auftrag der Sicotec AG erfolgen.

Ausschluss von Ersatzansprüchen
Weder Hersteller, Lieferant noch Sicotec AG haften für indirekte Schäden oder Inkonvenienzen infolge Betriebsausfällen – insbesondere Schäden an Anlageteilen oder Gegenständen ausserhalb des Liefergegenstandes. Ansprüche auf direkten oder indirekten Schadenersatz, Ersatz von Produktionsausfall, Nutzungsverlust und entgangenem Gewinn sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Wartungsarbeiten und Störungsbehebungen. Treten bei einer Wartung (oder Umzug) von Kundenanlagen unvorhersehbare Störungen oder Schadensfälle auf, sind die Reparaturkosten vom Kunden zu tragen.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht. Die Anwendung internationaler Bestimmungen über den Warenkauf (Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist 4410 Liestal.

Stand: Oktober 2020